Gastarife und Hilfe bei negativer Schufa

Gas trotz Schufa.Für ein warmes
Zuhause.

Ein Schufa-Eintrag macht die Suche nach einem Gasvertrag schwieriger. Hier können Sie Gastarife auch trotz Schufa vergleichen und nachlesen, welche Schritte bei einer Absage, offenen Rechnungen oder einer Gassperre helfen.

Versorgung klären Gastarife vergleichen Nächste Schritte finden

Ihr Gasvergleich

Für Privathaushalte

Gasversorgung trotz negativer Schufa

Kann ich mit einem Schufa-Eintrag einen Gasanbieter finden?

Ein negativer Schufa-Eintrag schließt einen Gasvertrag nicht in jedem Fall aus. Energieanbieter entscheiden selbst, unter welchen Voraussetzungen sie einen Antrag annehmen. Deshalb kann eine Absage bei einem Unternehmen anders ausfallen als bei einem anderen. Aus einem angezeigten Tarif ergibt sich jedoch noch keine Vertragszusage.

Entscheidend ist auch, ob Ihre Gasversorgung bereits läuft. Ein bestehender Vertrag, eine offene Schlussrechnung beim früheren Anbieter und eine Sperrandrohung des aktuellen Lieferanten sind verschiedene Ausgangslagen. Prüfen Sie zuerst Ihre Unterlagen und den nächsten fälligen Abschlag.

Für Haushaltskunden gibt es außerdem die gesetzliche Grundversorgung mit Gas. Der örtliche Grundversorger hat grundsätzlich eine Versorgungspflicht, die allerdings Grenzen kennt – etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Welche Bedingungen für Ihre Anschlussstelle gelten, sollten Sie unmittelbar mit ihm klären.

Zur Gas-Grundversorgung trotz Schufa

  1. Eigenen Gasvertrag prüfen

    Steht der Gasvertrag auf Ihren Namen? Bei einer zentralen Heizungsanlage im Mietshaus bezieht häufig der Vermieter das Gas. Ihre Heizkostenabrechnung allein bedeutet dann nicht, dass Sie selbst einen Lieferanten wählen können.

  2. Mit dem Jahresverbrauch vergleichen

    Verwenden Sie die Kilowattstunden aus der letzten Gasrechnung. Der Zählerstand in Kubikmetern ist etwas anderes. Prüfen Sie Jahreskosten, Abschläge, Laufzeit und den Preis nach Ablauf eines Bonus.

  3. Bestätigung des Lieferbeginns abwarten

    Ein abgesendeter Antrag ist noch kein neuer Vertrag. Der Anbieter muss die Belieferung bestätigen. Stimmen Sie Kündigung und Wechseltermin ab, bevor Sie sich auf den neuen Tarif verlassen.

Passende Hilfe finden

Was ist bei Ihrem Gasvertrag jetzt wichtig?

Diese Übersicht hilft Ihnen, beim richtigen Thema anzufangen.

Ihre SituationIhr nächster SchrittMehr dazu
Schufa-Eintrag, laufende GasversorgungVertragsbedingungen prüfen und einen Wechsel mit bestätigtem Lieferbeginn vorbereiten.Gas und Bonitätsprüfung
Gasrechnung oder Nachzahlung offenForderung und verbuchte Abschläge kontrollieren; eine tragbare Zahlungslösung besprechen.Gas trotz Schulden
Gassperre angekündigt oder bereits erfolgtLieferanten kontaktieren, Fristen prüfen und Hilfe für eine Abwendung oder Wiederherstellung holen.Hilfe bei Gassperre
Neuer Gasanbieter hat abgesagtGrund der Absage erfragen und klären, welcher Vertrag Ihre Versorgung abdeckt.Nach einer Anbieterablehnung
Bei einer angekündigten Sperre zählt zuerst der Kontakt zum Lieferanten.

Ein Vergleich oder Wechselantrag hebt den Sperrtermin nicht auf. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, unter welchen Bedingungen eine Sperre ausgesetzt wird. In der Grundversorgung kommt nach einer Sperrandrohung eine Abwendungsvereinbarung infrage. Bei finanzieller Not können eine anerkannte Schuldnerberatung und je nach Situation Jobcenter oder Sozialamt unterstützen.

Gute Entscheidungen beginnen mit Klarheit

Grundversorgung, Bonitätsprüfung und Privatinsolvenz

Alle Gas-Ratgeber

Monatlicher Abschlag

Der Abschlag verteilt erwartete Kosten. Ein besonders niedriger Betrag macht den Gasverbrauch nicht günstiger und kann zu einer Nachzahlung führen.

Bonus und Gesamtpreis

Ein Bonus kann an Bedingungen geknüpft sein. Vergleichen Sie auch die Kosten ohne einmalige Vergünstigungen und prüfen Sie, wann Geld tatsächlich ausgezahlt wird.

Vorkasse und Kaution

Vorabzahlungen binden Ihr Geld. Bei einer Insolvenz des Lieferanten besteht ein Verlustrisiko. Eine zusätzliche Zahlung garantiert außerdem keine Annahme Ihres Antrags.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Gas trotz Schufa

Die wichtigsten Antworten zur Tarifsuche, zu offenen Rechnungen und zu Ihrer Heizsituation.

Bekomme ich trotz negativer Schufa einen Gasvertrag?

Das kann möglich sein. Bei einem frei gewählten Tarif entscheidet der Anbieter über Ihren Antrag und kann Ihre Bonität prüfen. Daneben steht Haushaltskunden grundsätzlich die örtliche Gas-Grundversorgung offen. Auch dort gibt es gesetzliche Ausnahmen, etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Zeigt der Gasvergleich nur Anbieter, die mich trotz Schufa annehmen?

Nein. Der Rechner zeigt Gastarife für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch. Er ist kein Filter für eine garantierte Annahme bei negativer Schufa. Eine Vertragsbestätigung und der bestätigte Lieferbeginn kommen vom jeweiligen Anbieter.

Was ist der Unterschied zwischen „trotz Schufa“ und „ohne Schufa“?

„Trotz Schufa“ beschreibt die Möglichkeit eines Vertrags trotz eines negativen Eintrags. „Ohne Schufa“ bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt keine Bonitätsprüfung stattfindet. Ein Unternehmen kann andere Auskunfteien oder eigene Informationen heranziehen. Maßgeblich sind seine tatsächlichen Bedingungen.

Kann ich als Mieter meinen Gasanbieter wechseln?

Wenn Sie selbst Vertragspartner des Gaslieferanten sind, etwa bei einer eigenen Gasetagenheizung, können Sie einen Wechsel prüfen. Bei einer gemeinsamen Gaszentralheizung liegt der Liefervertrag dagegen meist beim Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. Dann sprechen Sie über die Tarifwahl mit der zuständigen Verwaltung.

Welchen Verbrauch trage ich in den Rechner ein?

In der Regel benötigen Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Gasrechnung. Der Gaszähler zeigt dagegen meist Kubikmeter. Übernehmen Sie deshalb nicht einfach den Zählerstand. Fehlt eine Jahresrechnung, behandeln Sie einen geschätzten Verbrauch nur als vorläufige Grundlage.

Kann ein Anbieterwechsel meine Gasschulden erledigen?

Nein. Ein neuer Tarif betrifft künftige Lieferungen. Offene Forderungen beim früheren Anbieter müssen getrennt geklärt werden. Auch eine angekündigte Sperre wird nicht allein durch einen neuen Antrag aufgehoben. Wenden Sie sich dafür an Ihren bisherigen Lieferanten.

Ist eine Gassperre im Winter ausgeschlossen?

Eine pauschale Wintersperre für alle Abschaltungen gibt es nicht. Eine Unterbrechung muss aber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und verhältnismäßig sein. Teilen Sie besondere gesundheitliche oder altersbedingte Gefahren früh in Textform mit und holen Sie bei einem angekündigten Termin rasch Unterstützung.

Gastarife für Ihren Wohnort

Vergleichen Sie, was zu Ihrem Haushalt passt.

Postleitzahl und Jahresverbrauch bereithalten, Preise ansehen und die Vertragsbedingungen in Ruhe prüfen.

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